Beitragsordnung
Beitragsordnung für den gemeinnützigen Bundesverband Digital Construction vom 16.02.2023
Beitragsordnung für den gemeinnützigen Bundesverband Digital Construction vom 16.02.2023
§ 1 Allgemeines
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.
Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr. Der ermäßigte Beitragssatz für Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose beträgt 30,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Beiträge können von Mitgliedern höher gesetzt werden.
§ 3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht
- Der Vorstand kann, insbesondere zum Zweck der Mitgliedergewinnung, Beitragsermäßigungen genehmigen. Die Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr.
- Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.
- Von der Beitragspflicht befreite Mitglieder haben kein Stimmrecht.
§ 4 Regelung der Beiträge
- Beiträge sind grundsätzlich im Voraus für ein Kalenderjahr zu entrichten.
- In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
- Bei Vereinseintritt im Laufe des Jahres ist der monatlich anteilige Beitrag des laufenden Kalenderjahres mit Beginn des Beitragsmonats zu zahlen.
- Der Austritt aus dem Verein muss dem Vorstand spätestens ein Monat vorher schriftlich erklärt werden.
- Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
- Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird.
- Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der DSGVO verarbeitet.
- Der Mitgliedbeitrag wird über Lastschrift-Einzugsverfahrens eingezogen. Von diesem Verfahren kann nur in begründeten Einzelfällen und aufgrund eines Vorstandsbeschlusses abgewichen werden.
§ 5 Zahlung und Fälligkeit
- Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben.
- Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.03.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht, und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme.
- Kann der Mitgliedsbeitrag nicht eingezogen werden sind die anfallenden Kosten vom Vereinsmitglied zu tragen.
§ 6 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist die Zahlung nur auf die folgenden Konten zulässig.
Volksbank Darmstadt Südhessen e.G: BIC: XXXXXXXXX IBAN: XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX
Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
§ 7 Veränderungen
- Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand und dem Schatzmeister mitzuteilen.
- Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr.
§ 8 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.
Darmstadt den 16.02.2023 Der Vorstand Gründerversammlung
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